Es gibt viele Anlässe, für die eine Immobilienbewertung notwendig oder sinnvoll ist.
Hier die häufigsten Anlässe bei denen ich mit einer Wertermittlung beauftragt werde.
Marktpreisermittlung im Vorfeld eines Verkaufes, bei Schenkung und Übertragung zu Lebezeiten auf die Kinder, zur Dokumentation von Immobilienvermögen und der Werte als Vorkehrung für den Erbfall,
im Scheidungsfall, …oder ganz einfach nur der Wunsch zu wissen, wieviel die eigene Immobilie heute wert ist.
Für steuerliche Zwecke ist es z.B. der Nachweis eines niedrigeren Wertes gegenüber dem Finanzamt, z.B. im Erbfall. Als zertifizierter Gutachter nach DIN ISO/IEC 17024 bin ich gegenüber dem
Finanzamt vorlagenberechtigt.
In einigen Fällen ist dabei ein umfangreiches Verkehrswertgutachten notwendig, weil es zum Beispiel der Rechtspfleger oder der das Finanzamt vorschreibt oder der Auftraggeber diese hochwertigste Form eines Gutachtens verlangt. Häufig können verkürzte und damit auch preiswertere Immobilienbewertungen angemessen und ausreichend sein. Es kommt ganz darauf an, wofür die Immobilienbewertung benötigt wird.
Ihnen stehen drei Varianten von schriftlichen Immobilienbewertungen zur Auswahl.
Sie entscheiden, welche Form der Immobilienbewertung für Sie die passende ist.
Sollten Sie im Rahmen der Immobilienbewertung auch einen Energieausweis benötigen, kann ich Ihnen diesen ebenfalls anbieten.