Das Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) ist die durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien definierte Form eines Vollgutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch. Sie ist für
jede Immobilienart geeignet.
Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins Detail gehende Gutachtenform (All-Inclusive-Gutachten). Das Marktwertgutachten liefert Ihnen eine umfassende Dokumentation aller Fakten und
ausführliche Begründungen der gewählten Wertansätze, die für die Bewertung der Immobilie relevant sind. Im Ergebnis erhalten Sie damit den vollumfänglich nachvollziehbaren Marktwert zum Stichtag
der Wertermittlung.
Für privatrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht oder steuerliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder in Betreuungsfällen benötigen Sie das Immobilien-Vollgutachten. Jede andere
Gutachtenform verfehlt in den genannten Fällen ihren Zweck und wäre damit für Sie wertlos.